Apple Store Frankfurt verweigert gesetzliche Gewährleistung nach 7 Wochen

Mein iPhone 17pro Blue, hat offensichtlich ein Lack/ Beschichtungsproblem. Trotz Original Apple Case (direkt bei Kauf drauf) sind über den ganzen Rahmen verteilt Lack abplatzer(kein Kratzer)

Im Store verweigert die Store „Managerin“ namens [***] die Gewährleistung und verweist darauf dass es wenn dann Garantie wäre und das sowieso nicht übernommen wird. Ich könne ja eine Apple Care+ abschließen! Ansonsten könne sie mir ein Kostenvoranschlag geben.

Das Gerät ist 7 Wochen alt und weist offensichtlich einen technischen Defekt auf in Form eines Lackfehlers. Es ist ziemlich überraschend dass eine Store Leiterin den Unterschied zwischen freiwilliger Garantie und gesetzlicher Gewährleistung nicht kennt ?! So ein Defizit in der Position. Nun bleibt nur der Gang zum Gutachter und Anwalt ?



[Vom Moderator bearbeitet]

iPhone 17 Pro

Gepostet am 15. Nov. 2025 04:28

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Gepostet am 15. Nov. 2025 05:09

Hallo Chrishassel


Das Verhalten im Store ist in diesem Fall wirklich fragwürdig.

Dein Gerät ist erst 7 Wochen alt – damit greift klar die gesetzliche Gewährleistung. In den ersten 12 Monaten gilt die Beweislastumkehr: Apple muss nachweisen, dass der Lackfehler durch dich verursacht wurde, nicht umgekehrt.

Ein Gutachter ist in dieser Phase also völlig unnötig, weil Apple in der Pflicht steht und nicht du.


Lack- oder Beschichtungsfehler sind kein normaler Verschleiß, besonders nicht, wenn das Gerät von Anfang an im Original-Case war.

Solche Schäden gelten üblicherweise als Materialfehler. Der Hinweis auf AppleCare+ ist an dieser Stelle schlicht falsch, weil eine freiwillige Garantie die gesetzliche Gewährleistung nicht ersetzt.


Dass eine Store-Leitung hier Garantie und Gewährleistung verwechselt, ist leider nicht selten, aber für deine Ansprüche unerheblich – sie bestehen trotzdem.


Was du tun kannst: sachlich auf die gesetzliche Gewährleistung und die Beweislastumkehr hinweisen und Nachbesserung oder Austausch verlangen.

Wenn der Store sich weiter querstellt, lohnt sich der Weg über den telefonischen Apple Support, der erfahrungsgemäß deutlich kompetenter reagiert.

Und falls du zusätzliche Unterstützung möchtest, kannst du dich auch an die Verbraucherzentrale wenden – die kennen solche Fälle gut und helfen dir dabei, deine Ansprüche durchzusetzen.

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15. Nov. 2025 05:09 als Antwort auf Chrishassel

Hallo Chrishassel


Das Verhalten im Store ist in diesem Fall wirklich fragwürdig.

Dein Gerät ist erst 7 Wochen alt – damit greift klar die gesetzliche Gewährleistung. In den ersten 12 Monaten gilt die Beweislastumkehr: Apple muss nachweisen, dass der Lackfehler durch dich verursacht wurde, nicht umgekehrt.

Ein Gutachter ist in dieser Phase also völlig unnötig, weil Apple in der Pflicht steht und nicht du.


Lack- oder Beschichtungsfehler sind kein normaler Verschleiß, besonders nicht, wenn das Gerät von Anfang an im Original-Case war.

Solche Schäden gelten üblicherweise als Materialfehler. Der Hinweis auf AppleCare+ ist an dieser Stelle schlicht falsch, weil eine freiwillige Garantie die gesetzliche Gewährleistung nicht ersetzt.


Dass eine Store-Leitung hier Garantie und Gewährleistung verwechselt, ist leider nicht selten, aber für deine Ansprüche unerheblich – sie bestehen trotzdem.


Was du tun kannst: sachlich auf die gesetzliche Gewährleistung und die Beweislastumkehr hinweisen und Nachbesserung oder Austausch verlangen.

Wenn der Store sich weiter querstellt, lohnt sich der Weg über den telefonischen Apple Support, der erfahrungsgemäß deutlich kompetenter reagiert.

Und falls du zusätzliche Unterstützung möchtest, kannst du dich auch an die Verbraucherzentrale wenden – die kennen solche Fälle gut und helfen dir dabei, deine Ansprüche durchzusetzen.

15. Nov. 2025 05:15 als Antwort auf Chrishassel

Hallo,


ich versuche dir dein Problem zunächst einzuordnen und dir anschließend zwei mögliche Lösungswege aufzuzeichnen. 


Zunächst einmal danke für die sehr genaue Schilderung des Problems. Lack- bzw. Beschichtungsfehler nach so kurzer Zeit sind verständlicherweise ärgerlich, vor allem, wenn man ein Gerät dieser Preisklasse direkt beim Kauf mit einem originalen Apple Case schützt. Nach sieben Wochen rechnet niemand damit, dass sich am Rahmen sichtbare Abplatzungen zeigen.


Wichtig ist an dieser Stelle die klare Unterscheidung zwischen Garantie und gesetzlicher Gewährleistung:


Gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, Händlerpflicht)

In den ersten 12 Monaten wird grundsätzlich zugunsten des Käufers vermutet, dass ein Mangel bereits beim Kauf bestand. Der Händler müsste in diesem Zeitraum nachweisen, dass der Schaden erst nach dem Erwerb entstanden ist. Das gilt aber nur für technische oder funktionale Mängel, die nicht durch äußere Einflüsse entstanden sein können.


Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers)

Apple deckt hier klar definierte Defekte ab. Kosmetische Schäden – also rein optische Abnutzung ohne Funktionsbeeinträchtigung – fallen traditionell nicht unter die Garantiebedingungen.


Warum Apple den Fall vermutlich ablehnt

So frustrierend es ist: Bei Lack- oder Beschichtungsproblemen an den Rahmenkanten wird von Apple fast immer geprüft, ob der Abrieb durch externe Einwirkung entstanden sein kann.

Und da liegt die Schwierigkeit:


Selbst bei originalen Cases entstehen häufig Mikroabriebe durch feinen Staub oder kleinste Partikel zwischen Case und Rahmen. Diese wirken – insbesondere bei fester Passform – wie Schleifpapier. Das ist bei allen Marken und Geräten ein bekanntes Problem.


Apple stuft solche Schäden in der Regel als kosmetische Abnutzung durch Nutzung ein und nicht als Produktions- oder Materialfehler.


Das erklärt, warum dir ein Kostenvoranschlag angeboten wurde: Apple behandelt solche Fälle erfahrungsgemäß wie eine Reparatur außerhalb der Garantie.


Was du dennoch tun kannst

Es gibt zwei realistische Wege:


1. Zweite Meinung einholen (empfohlen)

Du kannst jederzeit einen weiteren Termin in einem anderen Apple Store oder bei einem autorisierten Service Provider machen.

Die Erfahrung zeigt: Die Einschätzung kann je nach Mitarbeiter subjektiv unterschiedlich ausfallen.

Es gab Fälle, in denen Geräte mit ähnlichen Schäden getauscht wurden – obwohl der erste Store abgelehnt hat.


2. Gutachter & Anwalt

Das ist möglich, aber nur dann sinnvoll, wenn ein klarer Produktionsfehler mit hoher Wahrscheinlichkeit belegbar ist.

Bei Beschichtungsabrieb durch potentielle externe Reibung ist das juristisch extrem schwierig und selten erfolgreich, da Apple immer argumentieren kann, dass solche Schäden nicht „verbrauchsuntypisch“ sind.


Fazit

Der geschilderte Schaden ist zweifellos ärgerlich, aber er fällt wahrscheinlich in den Bereich kosmetische Abnutzung. Ein anderer Store oder ein AASP wäre hier dein sinnvollster nächster Schritt.

Ein rechtlicher Weg ist natürlich möglich, aber aus Erfahrung meist nicht erfolgversprechend – vor allem, wenn das Gerät regelmäßig in einer Hülle steckte, die durch Reibung tatsächlich solche Effekte verursachen kann.


LG, Dutchman

15. Nov. 2025 06:50 als Antwort auf Chrishassel

Ein kosmetischer Mangel ist nicht automatisch von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen.

Entscheidend ist, ob der Zustand eines Produkts noch dem entspricht, was man bei einem neuen Gerät üblicherweise erwarten darf. Laut Beschreibung handelt es sich hier nicht um leichte Kratzer oder normale Gebrauchsspuren, sondern um deutlich sichtbare Lackabplatzer am Rahmen – und das bereits nach 7 Wochen Nutzung in einem Original-Apple-Case.

Solche Schäden gelten nicht mehr als übliches Erscheinungsbild, sondern können rechtlich als Sachmangel bewertet werden.


In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf gilt die Beweislastumkehr.

Das bedeutet: Apple müsste nachweisen, dass die Lackschäden durch äußere Einflüsse oder falsche Nutzung entstanden sind. Der Kunde muss keinen Produktionsfehler belegen und braucht auch keinen Gutachter. Dass das Gerät von Anfang an im Original-Apple-Case genutzt wurde, spricht zusätzlich dafür, dass kein atypischer Gebrauch vorliegt und die Ursache eher im Material oder der Beschichtung zu suchen ist.


Zudem kommt noch ein weiterer Punkt dazu: Wenn der Schaden tatsächlich durch Reibung im Original-Case entstanden sein sollte, wäre das ebenfalls kein Fehler des Nutzers – sondern ein Hinweis darauf, dass das Case selbst nicht wie vorgesehen schützt. Auch in diesem Fall wäre es ein Sachmangel, denn Zubehör, das das Gerät beschädigt, erfüllt seine Funktion nicht.


Apple bewirbt beim iPhone 17 zudem ausdrücklich eine besonders robuste, farbbeständige

Aluminiumoberfläche.

Wenn sich die Beschichtung bereits nach wenigen Wochen ablöst oder abplatzt, widerspricht das dieser beworbenen Eigenschaft deutlich. Und je stärker ein Hersteller die Haltbarkeit hervorhebt, desto höher ist die berechtigte Erwartung, dass die Oberfläche auch im Alltag standhält.


Intern mag Apple solche Fälle teilweise als „kosmetisch“ einstufen, aber das ändert nichts daran, dass die gesetzliche Gewährleistung davon unberührt bleibt.

Der übliche Weg ist zunächst die Klärung im Store, danach bei Bedarf über den Apple Support und im Zweifel mit Unterstützung der Verbraucherzentrale oder einer Schlichtungsstelle.

Ein gerichtliches Verfahren ist meist erst der letzte Schritt.

15. Nov. 2025 07:15 als Antwort auf Chrishassel

Chris, zur Frage "Gutachter und Anwalt":

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich zunächst diese fragen, ob sie den Fall für aussichtsreich genug hält, die Kosten zu übernehmen.

Ohne Rechtsschutzversicherung bleiben die Verbraucherzentralen, auf die ja schon ptah4i hingewiesen hat. Reklamiere den Schaden schriftlich bei Apple, um keine Fristen zu versäumen und fertige Beweisfotos an, um den Schaden zeitnah zu dokumentieren, sowohl vom Lackschaden am Gerät als auch eventuellen Schäden am Apple Case.

Die Beweislast liegt während der Gewährleistungsfrist ja bei Apple, da solltest du deine Ansprüche erst einmal geltend machen und schriftlich festhalten.



15. Nov. 2025 11:36 als Antwort auf Chrishassel

Ob einzelne hier die Veränderungen am Rahmen als „kosmetisch“ einstufen oder nicht, ist letztlich zweitrangig.

Entscheidend ist, was ein Kunde bei einem neuen iPhone nach wenigen Wochen Nutzung vernünftigerweise erwarten darf – und auffällige Veränderungen an der Oberfläche, trotz Nutzung eines Original-Cases, fallen eben nicht für alle darunter.


Bei der Gewährleistung haben sowohl du als Käufer als auch Apple als Händler klare Rechte und Pflichten:

Du hast das Recht, einen möglichen Mangel prüfen zu lassen, ohne ihn erst beweisen zu müssen.

Apple wiederum hat die Pflicht, innerhalb der ersten zwölf Monate nachzuweisen, warum die Veränderungen keinen Sachmangel darstellen, falls sie das ablehnen möchten.


Wenn dich die sichtbaren Stellen stören – und das ist völlig legitim –, dann bist du absolut im Recht, deinen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen und von Apple einen nachvollziehbaren Nachweis zu verlangen.

15. Nov. 2025 11:53 als Antwort auf Chrishassel

Hallo Chrishassel,


es tut mir sehr leid zu lesen, was du im Store erlebt hast – das darf nach nur sieben Wochen wirklich nicht passieren. Damit dein Anliegen schnell und korrekt geprüft wird, ist es am sinnvollsten, wenn du dich direkt an das After-Sales-Team des Apple Online Stores wendest. Dort sitzen die Mitarbeiter, die für Fälle wie deinen – also Reklamationen nach dem Kauf – zuständig sind und verbindliche Entscheidungen treffen können.


Du erreichst den Service unter:

📞 0800 2000 136


Erreichbarkeit:

Mo–Fr: 9:00–20:00 Uhr

Sa: 9:00–18:00 Uhr


Sie können dein Gerät neu bewerten, den Fall dokumentieren und eine Lösung mit dir finden – unabhängig davon, wie die Situation im Store verlaufen ist.


Ich wünsche dir viel Erfolg – du machst hier alles richtig.


Beste Grüße 🌷

PreCognition


PS: Bitte beachte, dass wir hier, mit Ausnahme der Apple-Moderatoren, alle normale Nutzer sind, genau wie Du. Unser Ziel ist es, uns gegenseitig bei technischen und anwendungsbezogenen Fragen zu helfen. Dies ist kein offizieller Apple-Support-Kanal.

15. Nov. 2025 06:09 als Antwort auf Chrishassel

Lackabschürfungen durch normalen Gebrauch sind ein rein kosmetischer Mangel, der Funktion und Gebrauch des Geräts nicht einschränkt.


Folglich liegt auch kein Mangel i.S. der einjährigen Apple-Garantie und auch kein Gewährleistungsanspruch vor. So wird das jedenfalls bei Apple gesehen.


Es steht dir frei, deinen (vermeintlichen) Anspruch zu eskalieren und ggf. eine Verbraucherberatung oder eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

15. Nov. 2025 05:18 als Antwort auf Chrishassel

...es ist trotzdem zu befürchten, ...das auch im "Gewährleistungsfall", ...die Sache nicht von Erfolg gekrönt sein wird...: ...dafür ein Gutachten einzuholen und einen Rechtsstreit anzufangen, ...sollte den "Rahmen" doch letztendlich endgültig sprengen...


PS: ...ich persönlich, ...würde die Hülle um das iPhone machen und die Sache einfach vergessen...


PPS: ...es bleibt nur noch zu sagen, ...das bei Oberflächenbehandlungen von Aluminium, ...solche Probleme zu erwarten und Standard sind...: ...ich persönlich, als gelernter Fachmann, halte die Entscheidung von Apple, ...für ein Metall, wie Aluminium..., nicht grade für besonders intelligent...!! - ...dringt z.B. Flüssigkeit durch die farbige Oberfläche, ...besonders aggressiv ist da schon der Schweiß von z.B. den Händen, ...kommt es sehr schnell zu Blasenbildungen und Abplatzern der Oberfläche...: Apple hat seinen Kunden und sich selbst, ...glaube ich, ...keinen Gefallen damit getan, ...grade ein Metall, wie Aluminium zu wählen..., ...aber es ist halt (leider) "billig" in der Herstellung, ...anders als zuvor Edelstahl und dann Titan...: ...das ist wahrscheinlich genau der Grund, ...warum die Pro-Modelle nur moderat teurer geworden sind...: Diese sind "in der Tat" bei weitem nicht sooo hochwertig, vom Gehäuse her, ...wie ihre Vorgänger...

15. Nov. 2025 08:12 als Antwort auf Netcracker

Deshalb sage ich ja, erst einmal Rat bei der RSV suchen. Die hindern einen typischerweise daran, sich auf aussichtslose Verfahren einzulassen. Wichtig ist in diesem Fall vor allem, wo die Beweislast bei Apple liegt, Apple zu ermuntern, Kulanz zu zeigen. Ein teures, neues iPhone, bei dem schon nach weniger als zwei Monaten der Lack absplittert, obwohl es geschützt in einem teuren Apple Case steckt, macht den Kunden keine Freude.


15. Nov. 2025 11:21 als Antwort auf Chrishassel

Welche offene Hülle schützt denn bitte vor Staub? Und woher hast du den Quatsch, dass diese Hülle vor Staub schützen soll?


Und warum gibst du an, dass deine Hülle sauber wäre? Man sieht doch sogar den ganzen Schmutz bei dir da an der Kameralippe von der Hülle und die Kratzer an der Umrahmung, die das Plastik sogar schon ein bisschen matt gerieben haben. Die mattierten Stellen am Rahmen der Hülle und um der Kameralippe herum sind deutlich genug... sieht für mich fast sogar so aus, als hättest du die Hülle einmal durch den kompletten Sandkasten gezogen... und zwar diagonal!


Und sorry, aber ist das dein erstes Case im ganzen Leben?... Das weiß man sonst doch, dass in den Rahmenlippen immer ein bisschen Staub reinkommt, wenn man zwischendurch mal sein Handy und seine Hülle richtig putzen will!


Und mit dem Angebot, das die Leiterin dir sogar unterbreiten wollte, evtl. sogar mit sattem Rabatt, hätte man sich erst mal einigen können, den du dir aber mit so einer Attitüde sicherlich wieder sparen kannst... Die Leiterin dort war vollkommen im Recht, da kosmetische Mängel weder in der Garantie noch in der Gewährleistung enthalten sind... sonst könnte ich ja mein Sofa auch nach 1 1/2 Jahren umtauschen lassen, weil schon ein bisschen Stoff abgetragen wurde, während es genutzt wurde... ich weiß zwar nicht woher du deine rechtlichen Ratschläge holst, aber da solltest du ganz schnell mal umsatteln!

Also ihre Aussagen, wir auch schon von anderen berichtet, waren korrekt... es wäre einfacher gewesen, dass über die Apple-Garantie laufen zu lassen, da der Hersteller den Umfang dieser bestimmt... das wäre also ein Angebot auf Kulanz des Herstellers gewesen. (das du dir sicherlich verspielt hast, wenn du dich dort genauso aufgeführt hast, wie hier... aber wer weiß... vielleicht zeigt diese Leiterin, dass sie über deinem Verhalten drüber steht und versucht im Rahmen der Deeskalation einen Konsens noch zu finden)

Kleiner Wermutstropfen bezüglich der Leiterin jedoch trotzdem... auch AppleCare+ hätte das nicht abgedeckt, da auch dort kosmetische Schäden nicht übernommen werden.


Ja, ist unschön, wenn das neue Gerät so schnell so unchic aussieht... aber rechtlich, ist das dein Bier, mit dem du klar kommen musst und nicht Apples Angelegenheit... geh zum Store noch mal hin, bettel darum, dass die Leiterin dir nochmal entgegenkommen möchte und vielleicht kommst du mit einem geringen Ersatzbeitrag noch davon!


Nächstes Mal, bevor du so einen Kram postest, solltest du entsprechende Lektüre, auf der du dein Recht geltend machen willst, auch gelesen und verstanden haben... Würde mich nicht wundern, wenn die Leiterin es nun wie die "wunderschöne Portia" hält... "Da ihr auf Recht besteht, sollt ihr es auch bekommen... gar mehr als euch lieb ist" (frei zitiert, Shakespeare)

15. Nov. 2025 11:01 als Antwort auf Chrishassel

Das bekommt jedes Gerät früher oder später in einer Hülle. So eine Hülle wie du da hast ist auch die schlechteste Wahl. Relativ hart innen.


Gegenmaßnahmen: Das Gerät immer in der Naturfarbe kaufen. Möglichst das reine Metall wie z.B. beim 15pro das reine Titan. Gibt es kein blankes Metall, die Farbe des Materials wählen.


Nur Schutzhüllen mit so einem „Teppich“ innen vermeiden diesen Effekt weitestgehend. Die früheren originalen Lederhüllen hatten das zum Beispiel. Sollte man aber natürlich regelmäßig entstauben. Alle anderen Hüllen reiben Partikel in die Oberfläche.


Ganz einfach und effektiv: Das Neugerät ringsum abkleben bevor es in die Hülle kommt. Mein 13Pro ist dadurch noch wie neu.


Apple wird dir das Gerät ganz sicher nicht ersetzen. Von alleine abgefallen ist die Farbe bestimmt nicht.


Deinen Neuwagen wird der Hersteller garantiert auch nicht für dich neu lackieren, weil sich schon nach einigen Wochen Steinschlag auf der Haube befindet.

15. Nov. 2025 13:04 als Antwort auf Chrishassel

Bei Lackschäden ist es immer fraglich, ob diese als Sachmangel anerkannt werden, gerade Apple sieht das gerne als normale Gebrauchsspuren. Wenn der Lack dagegen großflächig abplatzt, dann dürfte wohl ein Produktionsmangel vorliegen. Da es ähnliche Beschwerden bereits auch aus den USA gibt, sollte sich Apple langsam a) um die (verärgerten) Kunden kümmern und b) die Fehlerursache beseitigen - nebenbei eine gute Anwendung von KI

15. Nov. 2025 05:48 als Antwort auf Chrishassel

Das Problem bei dieser Art von Schäden ist, dass sie Apple als Gebrauchsspuren einschätzt.

Das auf anderem Weg kulant zu lösen ist Nahrung unmöglich.

Ob du juristisch gegen Apple vorgehen willst, ich würde mir überlegen, ob es das wirklich wert ist und vermutlich würde ich sowohl Zeit und Nerven und letztlich auch Geld sparen und das Gerät so nutzen, wie es ist.

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